2437). In Anbetracht dessen und mit Blick auf die rechtliche Würdigung des Anklagesachverhalts hat die Kammer beweismässig zu klären, wie die auf dem Mobiltelefon sichergestellten Fotos und Videos in den Besitz des Beschuldigten gelangt sind, ob das Foto auf pag. 667 die Geschlechtsteile minderjähriger Mädchen zeigt sowie ob