10.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte anerkennt, dass auf seinem Mobiltelefon und dem Notebook Acer Aspire E1-571 die in der Anklageschrift genannten siebzehn Erzeugnisse sichergestellt wurden. Er bestreitet jedoch, die auf seinem Mobiltelefon gefundenen Dateien bewusst gespeichert zu haben und macht geltend, das Foto gemäss pag. 667 zeige keine Geschlechtsteile zweier minderjähriger Mädchen. Bestritten ist sodann die Täterschaft des Beschuldigten betreffend die auf dem Notebook sichergestellten Erzeugnisse (eingehend zu den Vorbringen der Verteidigung: pag. 1694 f. und pag. 2437).