10.2 Beweismittel Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird vollumfänglich auf die Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 1843 f.) und die amtlichen Akten verwiesen. 10.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte anerkennt, dass auf seinem Mobiltelefon und dem Notebook Acer Aspire E1-571 die in der Anklageschrift genannten siebzehn Erzeugnisse sichergestellt wurden.