36 Nachdem die Straf- und Zivilklägerin 2 hatte aufstehen können und vergeblich zu flüchten versucht hatte, packte der Beschuldigte sie erneut und drückte sie gegen ein Auto, so dass sie mit dem Kopf hin zum Auto stand. Er zog ihr ihre Hose und Unterhose herunter und penetrierte sie – gegen ihren wiederholt verbal geäusserten Willen («Nein, nein, nein») – anal und anschliessend vaginal mit seinem Penis. Er verwendete wiederum kein Kondom und ejakulierte nicht.