Er verwendete kein Kondom und ejakulierte nicht. Der Beschuldigte filmte die Fellatio eigenmächtig mit der Kamera seines Mobiltelefons, während er der Straf- und Zivilklägerin 2 mit der Taschenlampe seines Mobiltelefons ins Gesicht leuchtete. Er erstellte dabei sechs Videos à je rund zehn Sekunden. Die Straf- und Zivilklägerin 2 forderte ihn wiederholt auf, die «Lampe» wegzumachen, und bat ihn, nicht zu filmen.