Sie versuchte dabei wiederholt, mit dem Beschuldigten zu kommunizieren, um so der Situation zu entkommen. Hinter einem Auto zog der Beschuldigte seine Hose herunter und verlangte von der Straf- und Zivilklägerin 2, ihn oral zu befriedigen. Sie kam seiner Aufforderung widerwillig nach und teilte ihm währenddessen mehrfach mit, dass sie es nicht gerne mache. Sie hatte Angst, dass der Beschuldigte sie andernfalls mit dem zuvor gezeigten spitzen Gegenstand (ab-)sticht. Während der mindestens einminütigen Fellatio hielt der Beschuldigte sie zeitweise am Kopf fest. Er verwendete kein Kondom und ejakulierte nicht.