zu (er-)stechen, wenn sie abermals schreie. Daraufhin hielt er ihr mit der Hand den Mund zu und versuchte, sie in eine kleine, dunkle Seitenstrasse zu ziehen (von Punkt «X» zu Punkt «B» gemäss Karte auf pag. 622). Die Straf- und Zivilklägerin 2 wehrte sich derart, dass beide zu Fall kamen, wobei sie dem Beschuldigten mit dem mitgeführten abgebrochenen Flaschenhals einer Weinflasche mehrere Schnittverletzungen an den Händen zufügte. Der Beschuldigte liess kurz von der Straf- und Zivilklägerin 2 ab. Kurzum packte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 2 erneut und zog sie zum Parkplatz des Restaurants J._____