742, pag. 804). Laut Amtsarzt stammen die Schnittverletzungen von dem als Waffe benutzten Flaschenhals einer Weinflasche und rührt die Verletzung am rechten Auge sehr wahrscheinlich von dem von der Straf- und Zivilklägerin 2 geschilderten Schwitzkasten/Unterarmwürgegriff her (Zusammendrücken des Halses von hinten mit dem Ellenbogen; pag. 804). Neben der kleinen Blutung im rechten Auge fanden sich gemäss Amtsarzt keine objektivierbaren Befunde für ein Würgen (pag. 805). Gleichentags ab 10:36 Uhr wurde die Straf- und Zivilklägerin 2 durch das IRM untersucht.