34 9.4.5 Zu Ziff. I.4 AKS im Besonderen Die Straf- und Zivilklägerin 2 wurde am 28. März 2021 ab 07:25 Uhr auf der Polizeiwache I.________ (Ortschaft) von einem Amtsarzt untersucht. Dieser dokumentierte folgende Verletzungen: Kleine Einblutung von einem Millimeter Durchmesser rechts subkonjunktival (d.h. unterhalb der Bindehaut des Auges), kaum sichtbare Schürfung an der linken Brust sowie mehrere, bis zu vier Zentimeter lange und zwischen ein bis zwei Millimeter tiefe Schnittwunden an beiden Händen (pag. 742, pag. 804).