Dazu passt schliesslich auch die tatnahe Spontanäusserung des Beschuldigten gegenüber den Polizeiangehörigen im Spitalzentrum I.________ (Ortschaft), wonach er «Geschlechtsverkehr» mit einer Frau habe vollziehen wollen, diese aber nicht gewollt habe (pag. 596; eingehend dazu E. II.9.4.1 hiervor).