772) sowie ein Y-Profil am hinteren Scheidengewölbe und am äusseren Muttermund, die dem Beschuldigten zugeordnet werden konnten (pag. 745 f.). Bezüglich der am hinteren Scheidengewölbe und am äusseren Muttermund sichergestellten Spuren geht aus dem forensisch-molekularbiologischen Gutachten vom 12. Mai 2021 hervor, dass jeweils ein komplettes Y-Profil erstellt werden konnte, das mit jenem des Beschuldigten übereinstimmt. Bei der Y-chromosomalen DNA- Analyse werden die Merkmale eines einzelnen Y-Chromosoms betrachtet.