Auf hartnäckiges Nachfragen des Beschuldigten, verneinte sie gleich mehrfach, ihn gerne oral zu befriedigen. Auch bat sie ihn wiederholt in flehendem Ton, die «Lampe» auszumachen und sie nicht zu filmen. Der Beschuldigte gab denn auch selbst zu: «Elle a dit à trois reprises qu’il fallait éteindre la lampe, ensuite j’ai éteint et j’ai rangé mon téléphone» (Hervorhebungen durch die Kammer; pag. 644 Z. 106 f.). Wenngleich sich die Straf- und Zivilklägerin 2 nicht aktiv zur Wehr setzte, geht aus dem Inhalt der Videos (namentlich aus