Hätte sie eine Falschaussage machen wollen, hätte sie das vorgängige Durchlesen kaum von sich aus erwähnt. Kommt hinzu, dass ihre an der zweiten Einvernahme gemachten Aussagen nicht einstudiert wirken und sich nicht wortwörtlich mit ihren früheren Aussagen decken. Vielmehr schilderte sie das Vorgefallene nochmals in freier Erzählweise mit teilweise anderen Wörtern und Schwerpunkten sowie weiteren Details, Nebensächlichkeiten, Präzisierungen und Ergänzungen.