«nur kurz» gedauert, der Beschuldigte habe von sich aus von ihr abgelassen und sich am Ende bei ihr entschuldigt, sagt viel über die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen aus. Entsprechend hilflos mutet der Versuch der Verteidigung an, die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 2 – mit teilweise aktenwidrigen Behauptungen – in Frage zu stellen. Entgegen deren Vorbringen (pag. 1692 f., pag.