31 dass ihre Sachverhaltsdarstellungen nicht auf Selbsterlebtem basieren und erfunden sein könnten. Schon nur die Tatsache, dass sie trotz der Schwere des geschilderten Übergriffs den Beschuldigten nicht über Gebühr belastete und stattdessen aussagte, die anale und vaginale Penetration habe «nicht lange» resp. «nur kurz» gedauert, der Beschuldigte habe von sich aus von ihr abgelassen und sich am Ende bei ihr entschuldigt, sagt viel über die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen aus.