Schluckbeschwerden) und der Vergewaltigung davongetragen (pag. 619 Z. 169 ff., pag. 808, pag. 2419 Z. 28 ff.). Mit der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten konfrontiert, führte die Strafund Zivilklägerin 2 jeweils aus, diese sei falsch. Sie legte nachvollziehbar und reflektiert dar: «Also das Verhalten, dass er hier anspricht, so etwas würde ich nie machen. Ich war bereits damals in einer Beziehung mit einer Person. Ich würde nie sexuelle Handlungen mit einer anderen Person ausserhalb dieser Beziehung haben. Das käme für mich nie in Frage. Ich hatte an diesem Abend nicht vor, mit anderen Leuten zu reden. Ich wollte einfach nur nach Hause.