Er habe gemeint: «Das kann ich nicht machen, ich bin nicht ein solcher». Auch habe er gesagt, am nächsten Tag sowieso sterben zu müssen, weil er Schulden bei Leuten habe, die ihn am nächsten Tag umbrächten (pag. 618 Z. 138 ff., pag. 626 Z. 98 ff.). Sie sei nicht darauf eingegangen, habe aber gesagt, dass sie nicht zur Polizei gehe, wenn er sie gehen lasse. Das habe er dann auch getan (pag. 626 Z. 101 ff.). Zu Hause habe sie umgehend ihre Eltern informiert, woraufhin ihr Vater die Polizei alarmiert habe (pag. 620 Z. 214 ff., pag. 626 Z. 102 ff., pag. 2418 Z. 36 f.). Neben der Schnittverletzung durch den Flaschenhals habe sie Verletzungen infolge des Würgens (Nackenschmerzen, raue Stimme,