625 Z. 70 ff.). Die ganze Zeit über habe sie versucht, mit dem Mann zu kommunizieren, um aus der Situation zu kommen und ihn zu überzeugen, «es» nicht zu tun. Zeitweise habe sie mit ihm sprechen und ihn beruhigen können (pag. 616 Z. 52 ff.). Dann habe er sie jedoch wieder gepackt und zu einem Auto gezogen. Er habe sie «sehr stark» gewürgt («Unterarmwürgegriff», pag. 808). Sie habe Atemnot verspürt und ihr sei fast schwarz vor Augen geworden resp. sie habe kurzzeitig ein «Schwarz vor Augen»-Sehen bemerkt. Es habe sehr geschmerzt (pag. 619 Z. 176 ff., pag. 808). In dem Moment sei ihr bewusst geworden, dass es kein Raubüberfall sei. Sie habe gedacht, er wolle sie töten (pag.