In der rechten Hand habe er einen spitzen Gegenstand gehalten, der wie die Klinge in der Grösse eines Sackmessers ausgesehen habe. Er habe sie damit bedroht und ihr gesagt, dass er sie umbringe resp. (er-)steche, wenn sie abermals schreie. Er habe ihr den Gegenstand nicht an den Körper gehalten, sondern ihr nur gezeigt (pag. 616 Z. 44 ff., pag. 618 Z. 152 ff., pag. 625 Z. 65 ff., pag. 1671 Z. 30 ff., pag. 1672 Z. 1 ff., pag. 1673 Z. 9 ff.). Daraufhin habe er ihr mit der Hand den Mund zugehalten und versucht, sie in eine Hintergasse zu ziehen (pag. 616 Z. 46 ff., pag. 625 Z. 66 ff., pag. 808). Weil er ihr noch immer den Mund zugehalten habe, habe sie nicht schreien können.