29 te die Straf- und Zivilklägerin 2 ergänzende Angaben. Sie sagte dabei durchwegs differenziert, stringent und widerspruchsfrei sowie authentisch und detailreich aus. Zusammengefasst berichtete sie, sie sei in I.________ (Ortschaft) im Ausgang gewesen. Weil sie allein zu Fuss unterwegs gewesen sei und einen langen Nachhauseweg vor sich gehabt habe, habe sie am Bahnhof I.________ (Ortschaft) einen Flaschenhals behändigt (pag. 616 Z. 39 ff.). Nachdem sie das «R.________(Brücke)» passiert habe, sei sie auf Höhe des Restaurants J.___