Vaginalverkehr gekommen sei, nicht glaubhaft. Auf seinen Aussagen kann nicht abgestellt werden. 9.4.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 2 Laut Anzeigerapport vom 19. Oktober 2021 und dazugehörigem Berichtsrapport vom 28. März 2021 machte die Straf- und Zivilklägerin 2 ihre Erstaussage in den frühen Morgenstunden des 28. März 2021 bei sich zuhause im Elternhaus, nachdem ihr Vater die Polizei informiert hatte. Sie gab an, nach dem Ausgang in I.________ (Ortschaft) allein nach Hause gelaufen zu sein, als sie beim «R.________(Brücke)» eine Person hinter sich bemerkt habe. Auf Höhe des Parkplatzes des Restaurants J.__