28 U.________ (Ortschaft) her, sondern hat er zuvor mit seiner damaligen Freundin T.________ deren Geburtstag am See gefeiert (pag. 716 Z. 119 ff.). Kommt hinzu, dass der Beschuldigte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nie Erinnerungslücken geltend machte, vor dem Explorationsgespräch bereits mehrfach eingehend befragt worden war und ein nicht alltäglicher Vorfall zur Diskussion stand, weshalb der Beschuldigte die Geschehnisse vom 28. März 2021 auch am 6. April 2022 noch präsent gehabt haben wird.