634 Z. 121 ff.; «Nein, wie gesagt, auf den Bildern der Videos sieht man, dass ich nichts gemacht habe», pag. 634 Z. 125 ff.; «Keine Ahnung, was sie für einen Film sich montieren will. Sie kann ihre Sicht erzählen. Ich habe keine Ahnung», pag. 634 Z. 145 ff.; «Nein, gar nicht», pag. 634 Z. 165 ff.). Die Initiative zum Oralverkehr sei von der Straf- und Zivilklägerin 2 gekommen (pag. 635 Z. 199 ff.). Er habe diesen gefilmt, weil er «Bock» darauf gehabt habe (pag. 635 Z. 205 f.). Die Straf- und Zivilklägerin 2 habe mitbekommen, dass er sie filme (pag. 644 Z. 105 ff.). Auf die Frage, ob er während der Fellatio zum Orgasmus gekommen sei, antwortete er: «Ja.