608 f.). An der darauffolgenden formellen Einvernahme erzählte der Beschuldigte gleichentags und in freier Rede, er habe in Q.________ (Ortschaft) beim Bahnhof eine junge Frau gesehen, die ebenfalls zu Fuss unterwegs gewesen sei. Er habe sie angesprochen, ihr gesagt, dass er sie hübsch finde, und sie «angemacht». Daraufhin habe sie ihn gefragt, ob er zu ihr nach Hause kommen wolle, und sie seien gemeinsam weitergelaufen. Sie seien zu einer Brücke («R.________ (Brücke)», pag. 638) gekommen, wo es eine dunkle Ecke habe. Dort sei «alles» passiert (pag. 632 Z. 27 ff.).