vom 6. April 2021 wurde der Beschuldigte am 28. März 2021 mit einer Schnittverletzung an der linken Hand im Spitalzentrum I.________ (Ortschaft) eingeliefert. Auf die Frage der beigezogenen Polizei, wie er sich die Verletzung zugezogen habe, habe er angegeben, diese stamme von einem Sturz auf eine Glasflasche. Auf Vorhalt, es bestehe der Verdacht, dass die Verletzung von einer Auseinandersetzung mit einer anderen Person stamme, habe der Beschuldigte zunächst geschwiegen/überlegt.