9.3 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte anerkennt, dass es am 28. März 2021 zu einer Begegnung zwischen ihm und der Straf- und Zivilklägerin 2 mit oraler Stimulation seines Penis (Fellatio) kam und er dies mit seinem Mobiltelefon filmte. Unbestritten ist ferner, dass ihn die Straf- und Zivilklägerin 2 mit einem abgebrochenen Hals einer Weinflasche mehrere Schnittverletzungen an den Händen zufügte. Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber, dass die Fellatio gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin 2 erfolgte und es zu Anal- und Vaginalverkehr kam.