3. Qualifizierte sexuelle Nötigung, evtl. einfache sexuelle Nötigung mehrfach begangen am 28.03.2021, ca. 03:45 - 04:25 Uhr, in H.________ (Ortschaft), beim Parkplatz des Restaurants J.________, z.N. von E.________, indem der Beschuldigte sich E.________ von hinten näherte, sie überraschend packte bzw. in den Schwitzkasten nahm und würgte (vgl. nachfolgend Anklageziffer 4), ihr drohte, sie mit einem unbekannten spitzigen Gegenstand, welchen er in der Hand hielt, zu stechen bzw. zu erstechen wenn sie schreien sollte, ihr den Mund zu hielt und versuchte sie eine kleine Seitenstrasse zu zerren. Aufgrund der Gegenwehr von E._