ehe er E.________ gegen das Auto drückte, so dass sie mit dem Gesicht zum Auto hin positioniert war, ihr die Hose und Unterhose runterzog und sie anschliessend gegen ihren verbal und körperlich explizit und implizit geäusserten Willen erst anal (vgl. nachfolgend Anklageziffer 3) und danach vaginal penetrierte. Der Beschuldigte handelte grausam, indem er E._____