_, indem der Beschuldigte sich E.________ von hinten näherte, sie überraschend packte bzw. in den Schwitzkasten nahm und würgte (vgl. nachfolgend Anklageziffer 4), ihr drohte, sie mit einem unbekannten spitzigen Gegenstand, welchen er in der Hand hielt, zu stechen bzw. zu erstechen wenn sie schreien sollte, ihr den Mund zuhielt und versuchte sie eine kleine Seitenstrasse zu zerren. Aufgrund der Gegenwehr von E.________ kamen in der Folge beide zu Fall, worauf sich E.________ mit einem zuvor behändigten abgebrochenen Hals einer Flasche zu wehren versuchte und dem Beschuldigten dadurch verschiedene Schnittverletzungen an den Händen zufügte.