9. Vorfall vom 28. März 2021 (Ziff. I.2 bis Ziff. I.5 AKS) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Betreffend den 28. März 2021 wird dem Beschuldigten unter Ziff. I.2 bis Ziff. I.5 der Anklageschrift vom 6. September 2022 vorgeworfen, sich der qualifizierten Vergewaltigung (ev. einfachen Vergewaltigung), der mehrfachen qualifizierten sexuellen Nötigung (ev. mehrfachen einfachen sexuellen Nötigung), der Gefährdung des Lebens und der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte alles zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 2 schuldig gemacht zu haben. Die Anklageschrift umschreibt die Sachverhalte wie folgt (pag.