Vielmehr handelt es sich um eine eng geschnittene Herrenunterhose, vergleichbar mit einer Damen-Pantie, die eng anliegt. Wie Rechtsanwältin D.________ anlässlich der Berufungsverhandlung zu Recht zu bedenken gab, verrutscht eine solche beim Rennen – wenn überhaupt – beim Gesäss und zieht sich dort mittig zusammen. Während es somit als erstellt gelten kann, dass der Beschuldigte die Unterhose der Straf- und Zivilklägerin 1 zur Seite geschoben hat, kann ihm ein Berühren des Intimbereichs nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.