, und fügte erklärend an: «Es war eine Boxer» (pag. 2415 Z. 32 ff.). Aufgrund des Schnitts der fraglichen Unterhose erachtet es die Kammer als nicht denkbar, dass sich diese während der Verfolgung des Beschuldigten derart zur Seite verschoben hat, wie von der Straf- und Zivilklägerin geschildert. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung (pag. 1691, pag. 2347) trug die Straf- und Zivilklägerin 1 keine übergrosse, ausgeleierte Unterhose, die im Schritt lose sitzt, wie dies bei klassischen, d.h. breiten und formlos geschnittenen Herren-Boxershorts der Fall ist. Vielmehr handelt es sich um eine eng geschnittene Herrenunterhose, vergleichbar mit einer Damen-Pantie, die eng anliegt.