18 Sexualdelikte in einer Beziehung war (pag. 20 Z. 81 ff., pag. 636 Z. 228 ff.). Somit kann er aus der zum Tatzeitpunkt bestehenden Beziehung nichts zu seinen Gunsten ableiten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die wenigen, vom Beschuldigten gemachten Angaben zum angeklagten Sachverhalt unglaubhaft sind, weshalb beweiswürdigend darauf nicht abzustellen ist. 8.4.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1