_ habe dabei auf ihrem Bett geschlafen und sei erwacht, als er in ihrem Schlafzimmer neben dem Bett gestanden sei» (Hervorhebung durch die Kammer; pag. 38). Abschliessend und bezugnehmend auf die Aussage des Beschuldigten gegenüber Dr. med. K.________, wonach er zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung gewesen sei, ist einzig anzumerken, dass er gemäss eigenen Angaben nicht treu ist (pag. 653 Z. 56 ff.) und auch im Zeitpunkt der zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 2 begangenen