Er habe sich schlicht in der Wohnung geirrt und sich auf das Bett gelegt. Irgendwann habe er gemerkt, dass etwas nicht stimme. Insbesondere als die Straf- und Zivilklägerin 1 geschrien habe, sei ihm klar geworden, dass er gehen müsse. Dann sei er geflohen. Die Straf- und Zivilklägerin 1 passe nicht in sein «Beuteschema». Zudem habe er damals eine Partnerin und es nicht nötig gehabt, mit einer anderen Frau Sex zu haben (pag. 1165). Zweiterem erzählte der Beschuldigte im Sommer 2020 – zufolge der diesbezüglich glaubhaften Aussagen von L.____