Die weiteren Fragen – namentlich ob er am 28. Mai 2018 das Schlafzimmer der Straf- und Zivilklägerin 1 betreten und jene im Intimbereich berührt habe, ob das in der Wohnung gefundene Walkie-Talkie ihm gehöre und wie er sich erkläre, dass darauf seine DNA gefunden worden war – beantwortete er nicht (pag. 522 Z. 126 ff.). An der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 17. Mai 2022 führte er im Zusammenhang mit der ihm von Dr. med. K.________ attestierten, relativ hohen Rückfallgefahr für erneute Gewalt- und Sexualstraftaten aus: «Bei Frau C.________ sind Aussagen gegen Aussagen. Frau C.________… wie soll ich sagen… es ist nicht klar.