16 sei (pag. 521 Z. 95 ff.). Auf Erkundigung, ob er sexuelle Kontakte zur Straf- und Zivilklägerin 1 gehabt habe, antwortete er: «Nein». Laut Verbal im Einvernahmeprotokoll wirkte er dabei in sich gekehrt und nachdenklich und sprach mit leiser Stimme (pag. 521 Z. 67 ff.). Die weiteren Fragen – namentlich ob er am 28. Mai 2018 das Schlafzimmer der Straf- und Zivilklägerin 1 betreten und jene im Intimbereich berührt habe, ob das in der Wohnung gefundene Walkie-Talkie ihm gehöre und wie er sich erkläre, dass darauf seine DNA gefunden worden war – beantwortete er nicht (pag.