1352 ff.). Nicht der Rechtskraft zugänglich ist die Verfügung der Vorinstanz betreffend die Löschung des erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten des Beschuldigten. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1807 ff.). Ergänzend und teilweise wiederholend ist folgendes festzuhalten: