5. Die Honorare des amtlichen Verteidigers und der amtlichen Vertreterinnen der Privatklägerinnen seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 5.2 Beschuldigter Rechtsanwalt B.________ beantragte und begründete an der Berufungsverhandlung was folgt (pag. 2429 f., pag. 2439 f.; Hervorhebungen im Original): I. Das Verfahren gegen Herrn A.________ betreffend den Vorwurf der Verletzung des Geheimoder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, angeblich begangen am 28. März 2021 in H.________ (Ortschaft) zum Nachteil von E.________ (Ziffer I.5. AKS) sei einzustellen.