Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 8. Juni 2020 für eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und die Strafe sei zu vollziehen; unter Auferlage der Verfahrenskosten an den Beschuldigten. IV. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei zurück in den vorzeitigen Strafvollzug zu schicken. 2. Die beschlagnahmten Gegenstände (3 Walkie-Talkie, eine Festplatte aus Laptop ACER und ein Mobiltelefon) seien zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB).