2012 f.). Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 20. Februar 2025; pag. 2404 f.), ein Vollzugsbericht bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) N.________ (datierend vom 19. Februar 2025; pag. 2399 ff.) sowie ein ergänzender Bericht beim Migrationsdienst der Stadt I.________ (Ortschaft) hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung eingeholt (datierend vom 15. Januar 2025; pag. 2062 ff.). An der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte (pag. 2423 ff.), die Strafund Zivilklägerin 1 (pag. 2411 ff.) und die Straf- und Zivilklägerin 2 (pag.