4. Oberinstanzliches Beweisergänzungsverfahren Mit Berufungserklärung vom 1. Februar 2024 ersuchte die Straf- und Zivilklägerin 1 um Edition aller Fotos, welche der Kriminaltechnische Dienst (KTD) und das Institut für Rechtsmedizin (IRM) im Rahmen ihrer Strafanzeige vom 28. Mai 2018 erstellt hatten (pag. 1915). Nach durchgeführtem Schriftenwechsel hiess der Verfahrensleiter den Beweisantrag am 7. März 2024 gut (pag. 1944 f.). Mit Verfügung vom 5. April 2024 nahm und gab er Kenntnis von den edierten Fotos (pag. 2012 f.).