7 vertreten durch ihre unentgeltliche Rechtsvertreterin Rechtsanwältin D.________ (pag. 1774), Berufung an. Mit Verfügung vom 17. Januar 2024 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom selben Tag, zu (pag. 1798 ff., pag. 1896 ff.).