_) werden betragsmässig wie folgt festgesetzt: [Tabelle Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 56'482.40] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'250.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 55'232.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 26'384.30).