Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'250.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 51'416.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 26'493.05).