3. Dem Fachbereich Digitale Forensik FDF der Kantonspolizei Bern wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils der Auftrag zur Löschung sämtlicher elektronisch sichergestellten und als Archivkopien gespeicherten Daten sowie zur Vernichtung der damit zusammenhängenden Originaldatenträger erteilt (FDF-Nr. ________ [Computer] und ________ [Mobilgeräte]). 4. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.