1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 11.06.2020 (1 Tag) sowie vom 28.03.2021 bis am 11.05.2022 (410 Tage) werden im Umfang von 411 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 12.05.2022 vorzeitig angetreten worden ist. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung nach Art. 63 StGB angeordnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von ½ (werden mit separater Verfügung betragsmässig festgesetzt). IV.