1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) fällte am 24. August 2023 folgendes Urteil (pag. 1736 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, angeblich begangen am 28.03.2021, um ca. 03:45 - 04:25 Uhr, in H.________ (Ortschaft), beim Parkplatz des Restaurants J.________, z.N. von E.________ (Ziff. 5 AKS); wird mangels Vorliegens eines gültigen Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.