von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Kundgebungsreglement der Stadt C.________, angeblich begangen am 24. März 2022 in C.________; unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'070.00 sowie der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00 an den Kanton Bern; unter Festsetzung der Entschädigung von A.________ für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 6'500.00 (inkl. MWST und Auslagen) und Ausrichtung an Rechtsanwalt K.________; sowie unter Festsetzung der Entschädigung von A.________ für das oberinstanzliche Verfahren auf CHF 2'182.55 (inkl. MWST und Auslagen) und Ausrichtung an Rechtsanwältin B.________. II.