21 verhängt wurden, die Gemeinde über den Ausgang des Strafverfahrens. Das vorliegende Urteil ist somit nach Eintritt der Rechtskraft der Stadt Bern mitzuteilen (vgl. auch Art. 60 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung [EG ZSJ; BSG 271.1]). 22 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen: